Sie hatten einen Verkehrsunfall? Die Versicherung des Unfallgegners wird es schon richten, so die häufige Annahme. Die freundliche Dame der Versicherung hat doch am Telefon gesagt, man werde alles bezahlen. Leider ist dies meistens nicht zutreffend. Dies hat auch die Rechtsprechung erkannt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und andere lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13)
Es empfiehlt sich daher, nach einem Verkehrsunfall sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten werden im Übrigen als Schadensposition von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, welche Schadenspositionen, wie zum Beispiel Sachschäden, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Bergungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Wertminderung, Kostenpauschale oder in schweren Fällen Hinterbliebenengeld, geltend gemacht werden können.
Insbesondere auch in den Fällen, in denen der Unfallgegner nicht voll haftet, kann Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen, welche Quoten angemessen sind und wie man Ihren Schaden unter Einsatz der Kaskoversicherung auf Null reduziert.
Auch stehen die Unfallsachen häufig im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten oder sogar Verkehrsstraftaten. Hier werden dann die Akten umfassend und zusammenhängend bearbeitet.