Nachdem die Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der weiter anhaltenden Corona-Pandemie von den hiesigen Amtsgerichten bejaht wurde, hat nun auch das Landgericht Stade mit Urteil vom 11.08.2022, Az. 4 S 27/21 als 2. Instanz die Erstattung von Desinfektionskosten zugesprochen.
Damit dürfte die Frage in diesem Landgerichtsbezirk geklärt sein. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zugelassen.