Das Amtsgericht Coburg hat in einer Entscheidung vom 30.03.2020, Az. 15 C 145/20, entschieden, dass auch die Kosten der Reinigung des Fahrzeugs vor der Lackierung als erforderlich zu erachten sind. Dort heißt es: „Dass ein Fahrzeug auch vor der Lackierung gereinigt werden muss, liegt auf der Hand, zumal durch entsprechende Karosseriearbeiten Schleifstaub anhaftet und nicht über jeden Dreck bedenkenlos drüberlackiert werden kann.“ Ferner heißt es dort: „Dass ein Reparaturbetrieb oder Lackierer das Fahrzeug ungereinigt zum Lackierer bringt oder gar eine Fahrzeugreinigung unentgeltlich erbringen soll, wie dies die Beklagte offenbar ernsthaft fordert, ist nicht nachvollziehbar. Ein solcher Anspruch für eine kostenfreie Tätigkeit ergibt sich nicht aus irgendwelchen Gesetzesvorschriften.“