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November 8, 2020
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Desinfektionskosten in der Reparaturrechnung

In der derzeitigen Corona-Krise stellen die Reparaturfirmen regelmäßig die Kosten einer Desinfektion des Fahrzeugs vor Übergabe des Fahrzeugs nach erfolgter Reparatur an den Kunden in Rechnung. Die Versicherer vertreten hier zu einem Teil die Auffassung, diese Kosten seien nicht zu erstatten. Dieser Auffassung wird vermehrt seitens der Gerichte eine Absage erteilt. Das Amtsgericht Stade hat in einer Entscheidung vom 27.11.2020, Az. 61 C 646/20, in einem Verfahren gegen die Allianz Versicherungs-AG entschieden, dass die im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen gegen Covid-19-Pandemie vom Autohaus in Rechnung gestellten Desinfektionskosten zu erstatten sind. Dabei kommt es nach Auffassung des Amtsgerichts nicht darauf an, ob es sich bei Covid-19-Schutzmaßnahmen um betrieblichen Arbeitsschutz oder Gemeinkosten eines Betriebes handele. Vielmehr unterfallen diese Kosten dem sogenannten Werkstattrisiko des Geschädigten, da der Geschädigte auf die Arbeiten des Reparaturunternehmens regelmäßig keinen Einfluss hat. Noch deutlicher wird das Amtsgericht München in der Entscheidung vom 05.11.2020, Az. 333 C 17092/20. Dort heißt es: „Es muss gerade in der aktuellen Pandemiesituation alles erdenklich Mögliche und Zumutbare unternommen werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und Schaden an Gesundheit und Leben zu verhindern. Dass die Anwendung von Desinfektionsmitteln hierunter fällt, ist allgemeinbekannt und wird diesseits sicher nicht mit „Sachverständigengutachten“ überprüft werden. Das Gericht geht davon aus, dass sich – ebenso wie allein hier im Haus – in den Rechtsanwaltskanzleien etc. und auch in den Räumen der Versicherer nicht nur Desinfektionsmittelspender befinden, sondern auch regelmäßig umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ist der Vortrag der Beklagten schlechterdings unverständlich und unhaltbar.“ Mit diesen Worten hat das Amtsgericht München die Verpflichtung der Haftpflichtversicherung zur Erstattung der in Rechnung gestellten Desinfektionskosten begründet.

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